Kontaktmöglichkeiten und Hinweise
Die Gemeinde Kirchberg an der Murr bietet Ihnen Möglichkeiten der formfreien, sowie der rechtsverbindlichen, formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung.
Hierfür stellt die Gemeinde folgende Zugänge für die elektronische Kommunikation zur Verfügung:
- E-Mail - formfrei
- Service-BW Konto - formfrei
- Kontaktformular - formfrei
- besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) - schriftformgebunden/verschlüsselt
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Gemäß § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG), § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), sowie § 87a der Abgabenordnung (AO) ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach § 2 Abs. 1 des E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die elektronische Kommunikation zu eröffnen. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Gemeinde Kirchberg an der Murr eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Die verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten unterscheiden sich in den Sicherheitsniveaus in Bezug auf den Schutz der zu übermittelnden Daten (Verschlüsselung/Datenschutz).
Für die Wahl des passenden Kommunikationskanales muss zwischen formfreier und formgebundener Kommunikation unterschieden werden. Die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Kirchberg an der Murr erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für formfreie elektronische Nachrichten können Sie alle oben entsprechend gekennzeichneten Zugänge nutzen. Die Übermittlung über das Service-BW-Postfach erfolgt dabei verschlüsselt und gilt als sicherer Kommunikationsweg.
Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Die gesetzliche Schriftform kann elektronisch nur durch bestimmte, zugelassene Übertragungswege rechtswirksam ersetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise ausschließlich für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Kirchberg an der Murr gelten. Sie gelten nicht für die elektronische Kommunikation mit Dritten (verlinkte Einrichtungen, anderen Behörden, etc.).
Für eine gesicherte, schriftformgebundene Kommunikation besteht für Rechtsanwälte, andere Behörden, die Justiz und auch Bürgerinnen, Bürger und Organisationen die Möglichkeit, Nachrichten über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) an unser besonderes elektronisches Behördenpostfach zu adressieren.
Bitte beachten Sie, dass für die Gemeinde Kirchberg an der Murr keine anderen besonderen elektronischen Übermittlungswege für eine gesicherte, schriftgebundene Kommunikation wie das besondere Anwaltspostfach (beA) oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Kirchberg an der Murr haben, wenden Sie sich bitte an: info(@)kirchberg-murr.de


