Kommunale Wärmeplanung
Seit Januar 2024 ist das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) bundesweit in Kraft. Es verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, bis spätestens Ende Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen. Baden-Württemberg geht mit dem Klima-schutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) noch weiter und strebt dieses Ziel bereits bis 2040 an. Große Kreisstädte und Stadtkreise, darunter die Stadt Backnang, mussten ihre Wärmeplanung bereits bis Ende 2023 vorlegen.
Die Stadt Backnang und ihre Umlandgemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang (vVG) haben sich gemeinsam das Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren den Klimaschutz und insbesondere die Wärmewende aktiv voranzutreiben. Die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal haben sich zu einer interkommunalen Wärmeplanung im Konvoi-Modell entschlossen. Dafür wurde das Landesförderprogramm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“ in Anspruch genommen, welches 80 Prozent der Kosten zur Erstellung der Wärmeplanungen deckt.
Im Ergebnis erhält jede Gemeinde eine individuelle Wärmeplanung, die den langfristigen Entwicklungspfad und notwenige Maßnahmen je Gemeinde aufzeigt, um das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 zu erreichen.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, verschiedene technische Optionen für die Wärmeversorgung zu untersuchen und erneuerbare Energiequellen sowie Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen zu identifizieren. Da die Wärmeversorgung künftig weitgehend auf strombasierten Lösungen (z. B. Wärmepumpen) beruhen wird, werden parallel der Ausbau erneuerbarer Stromquellen wie Windkraft und Photovoltaik mit betrachtet.
In Kirchberg wird im Ergebnis nicht der Bau von Wärmenetzen empfohlen, sondern es sind dezentrale Lösungen zu finden. Ziel ist der weitgehende Wechsel auf Wärmepumpen.