Landesfamilienpass
icon.crdate21.01.2025
Neue Gutscheinkarten 2025
Die Gutscheinkarten 2025 für den Landesfamilienpass liegen zur Ausgabe bereit. In Verbindung mit einem gültigen Landesfamilienpass können mit dieser Gutscheinkarte einmalig im Jahr die eingedruckten landeseigenen Einrichtungen kostenlos oder zu ermäßigten Preisen besucht werden. Die Gutscheinkarten sowie der Landesfamilienpass selbst können im Rathaus, Zimmer 12, zu den üblichen Sprechzeiten abgeholt werden.
Folgende Personen können den Landesfamilienpass beantragen:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
In den Pass können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner bzw. Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, wie z. B. der getrenntlebende leibliche Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder betreut. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Die Ausstellung des Landesfamilienpasses ist kostenlos und einkommensunabhängig.