Information zur neuen Grundsteuer ab 1. Januar 2025
icon.crdate23.01.2025
Neue Grundsteuerbescheide wurden verschickt
In diesen Tagen erhalten die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die neuen Grundsteuerbescheide von der Gemeinde Kirchberg an der Murr. Beachten Sie bitte, dass Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid oder vorausgegangene Bescheide des Finanzamts nicht die Zahlungspflicht aufheben. D. h., trotz Widerspruch sind die Steuerpflichtigen zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Sollte ein Widerspruch Erfolg haben, wird dies zu einem geänderten Grundsteuerbescheid und ggf. zu einer Erstattung der Grundsteuer führen.
Allgemeines zum Sachverhalt
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 04.10.2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Zur Änderung wurde eine Übergangszeit bis 31.12.2024 eingeräumt. Bund und Länder haben nun neue Gesetze beschlossen, die Grundlage für die Grundsteuererhebung ab 01.01.2025 sind.
3-stufiges Verfahren
- Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Die Grundstücksfläche wird mit dem Bodenrichtwert, den der Gutachterausschuss der Stadt Backnang für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ermittelt hat, multipliziert. Dieses Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
- Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids durch das Finanzamt.
- Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, indem sie den vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag mit dem vom Gemeinderat neu beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Grundsteuerpflichtigen festgesetzt.
In diesem 3-stufigen Verfahren gibt es somit verschiedene Zuständigkeiten:
- für Fragen zum Bodenrichtwert: Gutachterausschuss der Stadt Backnang
- für Fragen zum Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag: Finanzamt Backnang
- für Fragen zum Hebesatz und zum Grundsteuerbescheid: Gemeinde Kirchberg an der Murr
Festsetzung der Hebesätze durch den Kirchberger Gemeinderat
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die Gesetze von Bund und Land ist klar, dass sich die Grundsteuerbeträge teils mehr, teils weniger verändern werden. Die Gemeinde Kirchberg ist bei der Erhebung der Grundsteuer und der Festsetzung der Hebesätze zur Grundsteuer A und zur Grundsteuer B weitestgehend frei. Dennoch war es das freiwillige Ziel des Kirchberger Gemeinderats, die Hebesätze so festzusetzen, dass für die Gemeinde Kirchberg in der Gesamtsumme eine „schwarze Null“ entsteht. Die Grundsteuer, insbesondere die Grundsteuer B, hat sich auch in früheren Jahren in der Gesamtsumme immer leicht erhöht, sodass dieser Effekt mit der „schwarzen Null“ erreicht werden soll. Die Unterschiede für den einzelnen Steuerpflichtigen, dass es Gewinner und Verlierer geben wird, ergeben sich durch das neue Steuerrecht, was durch das Bundesverfassungsgericht sowie Bund und Land so auch gewollt ist. Um diese „schwarze Null“ zu erreichen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.11.2024 den Hebesatz für die Grundsteuer B von früher 370 v. H. auf 240 v. H. und den Hebesatz für die Grundsteuer A von früher 370 v. H. auf 730 v. H. angepasst.
Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide
Wir weisen ausdrücklich auf Folgendes hin:
Die Gemeinde ist an die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes gebunden. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Kirchberg an der Murr, der sich auf einen festgesetzten Messbetrag bezieht, wird in der Regel erfolglos sein. Hierzu müsste in der vorgegebenen Frist ein Widerspruch gegen den vorausgegangenen Bescheid des Finanzamtes eingelegt worden sein.
Der Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Kirchberg an der Murr hat keine aufschiebende Wirkung. D. h., die Grundsteuer muss dennoch fristgerecht bezahlt werden.
Sollte ein Widerspruch gegen den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes bzw. gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Kirchberg an der Murr zu einem späteren Zeitpunkt Erfolg haben, wird dies in aller Regel dazu führen, dass die Bescheide angepasst werden und es ggf. zu einer Erstattung der bezahlten Grundsteuer führt.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de