Eis- und Schneeglätte / Winterdienst
icon.crdate27.01.2026
Allgemeine Informationen zum Räumen, Streuen und Winterdienst
Winterdienst
Wir danken den Bauhofmitarbeitern ganz herzlich für den guten Winterdienst in den vergangenen Wochen. Trotz winterlichen Verhältnissen waren die Straßen, den Umständen entsprechend, stets gut befahrbar. Der Bauhof ist bemüht, alle Straßen abzufahren und räumt auch weit über die vorgegebene Räumzeit hinaus. Natürlich können nicht immer alle Straßen gleichzeitig geräumt werden. Der Bauhof fährt daher nach einer Prioritätenliste die Straßen ab. Bei starkem Schneefall können die niedrigeren Prioritäten leider gar nicht erst bedient werden, da die höher priorisierten Straßen bereits nach kurzer Zeit wieder gestreut werden müssen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Gemeinden werden in Kirchberg jedoch auch die Straßen in den Wohngebieten, sofern zeitlich möglich, geräumt.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an parkenden Fahrzeugen manche Straßen nur mit einer Spur geräumt werden können. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Hofeinfahrten oder frisch geräumte Gehwege durch den Schnee von den Fahrbahnen wieder zugeschoben werden. Dies lässt sich leider nicht vermeiden, da der Schnee durch die Räumfahrzeuge nur seitlich weggeräumt werden kann. Für die hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.
Räumen und Streuen
Räumen und Streuen bei Eis- und Schneeglätte
Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes sind in Bereitschaft, um bei Schneefall und Glätte zu Ihrer Sicherheit zu räumen und zu streuen.
Wir möchten Ihnen jedoch ein paar weitergehende Informationen geben:
Wo räumen und streuen wir?
Beim Winterdienst geht der Gemeindebauhof nach einem Räum- und Streuplan vor, in dem Straßen und Wege in Dringlichkeitsstufen eingeteilt sind. Besonders wichtig und vordringlich sind hier Brücken, Einmündungen und Steigungsstrecken sowie stark befahrene Straßen.
Welches Streumaterial wird verwendet?
Beim Streuen wird beim Gemeindebauhof besonders auf einen tragbaren Kompromiss von Sicherheit und Umweltschutz geachtet. Mit einer modernen Gerätetechnik kommt das Salz in einer umweltfreundlichen Dosierung zum Einsatz und fördert eine rasche Tauwirkung.
Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind
Bitte denken Sie daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig für den Winter fit zu machen, insbesondere mit Winterreifen. Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen. Geben Sie den Räumfahrzeugen Vorfahrt. Parken Sie bitte möglichst nah am Fahrbahnrand, so dass genügend Platz für die Räum - und Streufahrzeuge vorhanden ist.
Ihr Beitrag zu einem gut funktionierenden Winterdienst
Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichend Platz frei. Beachten Sie bitte dabei, dass die Räumfahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m benötigen, so dass ein problemloses Befahren möglich ist. Wenn manche Straßen oder Wege nicht geräumt sind, kann es auch daran liegen, dass die Fahrzeuge dann nicht durchgekommen sind. Oft kommt es auch in Bereichen wie Sackgassen oder engen Wohnstraßen zu Problemen. Auch hier appellieren wir daran, die Fahrzeuge so abzustellen, dass der Räum- und Streudienst die Straße befahren kann. Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räumung wieder auf einem eventuell frisch gereinigten Gehweg landen. Dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden. Denken Sie bitte auch an die Müllabfuhr. Halten Sie den Weg zu den Abfallbehältern von Schnee frei.
Ihr Beitrag für sichere Wege
Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder seitliche Flächen. Sie sollten so geräumt und gestreut werden, dass Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Dabei müssen sie werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr der Streupflicht nachgekommen sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte besteht die Verpflichtung, in angemessenen Abständen erneut zu räumen und zu streuen. Die Streupflicht endet um 21.00 Uhr.
Die Gemeindeverwaltung und der Gemeindebauhof hoffen, Ihnen durch diese Information einige wichtige Tipps gegeben zu haben und appellieren gleichzeitig an Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit, um für alle Beteiligten zu einem zufriedenstellenden Einsatz des Winterdienstes zu gelangen.
Vielen Dank!


